Externe Meldestellen

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können Sie selbst entscheiden, wo Sie einen Hinweis melden möchten.
 
Sie können sich an unsere interne Meldestelle wenden oder an eine externe Meldestelle des Bundes oder der Länder.
 
Das Gesetz empfiehlt, Hinweise zuerst an die interne Meldestelle zu richten, wenn dort wirksam gehandelt werden kann und Sie keine Nachteile durch Ihre Meldung befürchten müssen.
 
Wir prüfen alle Hinweise, die einen beruflichen Bezug zu unserem Unternehmen haben.
 
Dabei verpflichten wir uns, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen.
 
Zurzeit gibt es externe Meldestellen des Bundes bei:
 

  • dem Bundesamt für Justiz
  • der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • dem Bundeskartellamt

 
Weitere Informationen zu den Aufgaben und Kontaktmöglichkeiten der externen Meldestellen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.